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Einholung von Sondergenehmigungen, Begleitung von Schwertransporten und Großraumtransporten in Ungarn

Sondergenehmigung (Ausnahmegenehmigung, Bescheid):

In Ungarn ist ein Fahrzeug genehmigungspflichtig, wenn das Gesamtgewicht des Straßenfahrzeuges über 40 t beträgt, oder wenn die Gesamtabmessungen - Ladung inbegriffen - eines von folgenden Maßen überschreiten:
- Länge:
    Fahrzeug ohne Anhänger: 12,00 m
    Sattelzugmaschine mit Auflieger: 16,50 m
    Kraftfahrzeug mit Anhänger: 18,75 m
- Breite: 2,55 m
- Höhe: 4,00 m

Unsere Firma beantragt die Sondergenehmigungen bei der Behörde online. Wir holen die fertigen Ausnahmegenehmigungen persönlich ab. Unser Transportbegleiter oder der Postbote bringt sie zur Ladestelle des Sondertransportes. Wenn das Fahrzeug aus dem Ausland an die ungarische Grenze kommt, schickt die Behörde die Sondergenehmigung direkt dorthin (zur Waage).

Dank unserer mehrjährigen Praxis und unserem ausgezeichneten Kontakt zur genehmigungserteilenden Behörde sind wir in der Lage, die Sondergenehmigung im Notfall in minimaler Zeit zu beschaffen.

Zur Anfertigung einer Ausnahmegenehmigung werden folgende Daten benötigt:
- Name und Adresse des Fahrzeughalters
- Gesamtgewicht und Gesamtabmessungen (Länge, Breite, Höhe) vom Fahrzeug (incl. Ladung)
- Bezeichnung und Gewicht der Ladung
- geplanter Transporttermin
- Abgangsort (Name, genaue Adresse der Firma bzw. Grenzübergang)
- Ankunftsort (Name, genaue Adresse der Firma bzw. Grenzübergang)
- Kennzeichen
- Eigengewicht (Leergewicht) des Fahrzeuges (Zugfahrzeug/Kraftfahrzeug und Auflieger/Anhänger getrennt)
- Achsabstände
- Zahl der Räder pro Achse
- Achslasten (falls nicht genau bekannt, dann bitte eine Schätzung)

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